Westbalkanregelung: Fachkräfte legal einstellen
Die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung, BeschV) ist der zentrale rechtliche Weg, über den Arbeitgeber in Deutschland Fach- und Arbeitskräfte aus dem Westbalkan einstellen. Sie gilt für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo und Albanien.
Was macht die Regelung besonders?
Anders als bei den meisten Wegen der Fachkräfteeinwanderung ist keine anerkannte Berufsqualifikation erforderlich. Entscheidend sind:
- ein konkretes, verbindliches Arbeitsplatzangebot eines Arbeitgebers in Deutschland,
- die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Prüfung u. a. der Arbeitsbedingungen),
- ein Termin und Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung.
Damit lassen sich auch Helfer- und angelernte Tätigkeiten besetzen, die über andere Wege oft nicht zugänglich sind — ein großer Vorteil für Bau, Produktion, Logistik und Gastronomie.
Kontingent und Fristen
Die Regelung ist unbefristet verlängert, unterliegt aber einem jährlichen Kontingent an Zustimmungen. Weil die Terminvergabe bei den Auslandsvertretungen der Engpass ist, lohnt es sich, den Prozess früh zu starten.
Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?
Sie brauchen vor allem eine passende Stelle und einen geeigneten Kandidaten. Die Auswahl und erste Kommunikation erledigen Sie über CandidateForce; den formalen Weg (Vertragsangebot, Zustimmung, Visum) gehen Sie selbst oder geben ihn an einen Partner ab — siehe Self-Service vs. Managed.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Aktuelle Details und Kontingente entnehmen Sie den offiziellen Quellen der Bundesagentur für Arbeit und des Auswärtigen Amts.